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2. Grundsätze
2.1 Wahl des Themas und Wahl des Betreuers
1 Die Wahl des Themas und der betreuenden Lehrkraft liegt
in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers.
2 Die Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich
frei in der Wahl des Themas und des Fachs, in dem sie ihre Maturaarbeit
schreiben.
3 Eine Maturaarbeit kann in jedem Fach, das am Deutschen Gymnasium
unterrichtet wird, geschrieben werden.
4 Ein interdisziplinäres oder nicht fachspezifisches
Thema ist möglich, sofern sich mindestens eine Lehrkraft bereit erklärt,
es zu betreuen.
5 Die genaue Themenfindung erfolgt im Konsens zwischen Schülerin
bzw. Schüler und betreuender Lehrkraft.
6 Die Schülerinnen und Schüler können die Lehrkräfte
vorschlagen, bei denen sie ihre Maturaarbeit verfassen wollen.
7 Die Klassenlehrkraft unterstützt die Klasse organisatorisch.
2. 2 Betreuung
1 Aufgabe der betreuenden Lehrkraft ist es, die Schülerinnen
und Schüler zu beraten, zu begleiten und die Maturaarbeit zu bewerten.
2 Die Lehrkraft entscheidet, welche Arbeiten und wieviele Arbeiten
sie betreuen kann. In der Regel übernimmt eine Lehrkraft nicht mehr
als 4 Maturaarbeiten.
3 Wenn besondere Gründe vorliegen, kann eine Lehrkraft zur
Betreuung einer Maturaarbeit verpflichtet werden.
2.3 Zeitlicher Rahmen
1 Für die Maturaarbeiten sind im 2. Semester Sekunda und
im 1. Semester Prima je 2 Lektionen eingesetzt.
2 Für die Maturaarbeit haben die Schülerinnen und Schüler
mit einem Arbeitsaufwand von ca. 70 Stunden zu rechnen.
2.4 Präsentation
1 Die mündliche Präsentation der Arbeit stellt den
Abschluss der Maturaarbeit dar.
2 Sie ist öffentlich.
3 Sie besteht aus einer mündlichen Darstellung der
Ergebnisse durch die Schülerin oder den Schüler und einem anschliessenden
Gespräch mit der betreuenden Lehrkraft.
2.5 Bewertung
1 Die Note der Maturaarbeit zählt
im ersten Semester Prima für die Promotion.
2 Sie berücksichtigt sowohl die schriftliche bzw. schriftlich
kommentierte Arbeit wie auch die mündliche Präsentation.
2.6 Besoldung der Lehrkräfte
Für die Besoldung wird einer Lehrkraft je betreuter
Arbeit 1 Beschäftigungsprozent verrechnet.
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