Reglement Maturaarbeit

 
 

Deutsches Gymnasium Biel 3. Februar 1999

 
 

1. Begriff und Zielsetzung

1 Die Maturaarbeit ist eine selbständige, schriftlich verfasste oder schriftliche schriftlich kommentierte Einzelarbeit, die eine persönliche Auseinandersetzung mit einem selbstgewählten Thema oder einer Problemstellung dokumentiert und die mündlich präsentiert wird.

2 Die Maturaarbeit dient der Entwicklung des selbständigen Arbeitens der Schülerinnen und Schüler und bereitet auf die Anforderungen der Hochschulen vor.

Wie Modelle 1+2, unterstrichen: Zusatz Rt

 

 
 

2. Grundsätze

2.1 Wahl des Themas und Wahl des Betreuers

1 Die Wahl des Themas und der betreuenden Lehrkraft liegt in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers.

2
Die Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich frei in der Wahl des Themas und des Fachs, in dem sie ihre Maturaarbeit schreiben.

3
Eine Maturaarbeit kann in jedem Fach, das am Deutschen Gymnasium unterrichtet wird, geschrieben werden.

4 Ein interdisziplinäres oder nicht fachspezifisches Thema ist möglich, sofern sich mindestens eine Lehrkraft bereit erklärt, es zu betreuen.

5 Die genaue Themenfindung erfolgt im Konsens zwischen Schülerin bzw. Schüler und betreuender Lehrkraft.

6
Die Schülerinnen und Schüler können die Lehrkräfte vorschlagen, bei denen sie ihre Maturaarbeit verfassen wollen.

7
Die Klassenlehrkraft unterstützt die Klasse organisatorisch.

2. 2 Betreuung

1
Aufgabe der betreuenden Lehrkraft ist es, die Schülerinnen und Schüler zu beraten, zu begleiten und die Maturaarbeit zu bewerten.

2
Die Lehrkraft entscheidet, welche Arbeiten und wieviele Arbeiten sie betreuen kann. In der Regel übernimmt eine Lehrkraft nicht mehr als 4 Maturaarbeiten.

3
Wenn besondere Gründe vorliegen, kann eine Lehrkraft zur Betreuung einer Maturaarbeit verpflichtet werden.

2.3 Zeitlicher Rahmen

1
Für die Maturaarbeiten sind im 2. Semester Sekunda und im 1. Semester Prima je 2 Lektionen eingesetzt.

2
Für die Maturaarbeit haben die Schülerinnen und Schüler mit einem Arbeitsaufwand von ca. 70 Stunden zu rechnen.

2.4 Präsentation

1
Die mündliche Präsentation der Arbeit stellt den Abschluss der Maturaarbeit dar.

2
Sie ist öffentlich.

3 Sie besteht aus einer mündlichen Darstellung der Ergebnisse durch die Schülerin oder den Schüler und einem anschliessenden Gespräch mit der betreuenden Lehrkraft.

2.5 Bewertung

1 Die Note der Maturaarbeit zählt im ersten Semester Prima für die Promotion.

2 Sie berücksichtigt sowohl die schriftliche bzw. schriftlich kommentierte Arbeit wie auch die mündliche Präsentation.

2.6 Besoldung der Lehrkräfte

Für die Besoldung wird einer Lehrkraft je betreuter Arbeit 1 Beschäftigungsprozent verrechnet.